Wirtschaftsprüfung
Eine gutachterliche Stellungnahme ist eine kritische Würdigung von einzelnen Aspekten und den daraus resultierenden Folgewirkungen. Sie unterscheidet sich von einem Gutachten insoweit, als letzteres einen Gesamtsachverhalt beurteilt. Beide haben das Ziel dem Adressaten eine fundierte Grundlage für seine Entscheidungen zu geben.
Je nachdem, welches Ziel Sie mit Ihrem Auftrag verfolgen, können wir in zwei unterschiedlichen Rollen als Gutachter für Sie tätig werden: in neutraler Position oder als Parteiengutachter. Ganz unabhängig davon versichern wir aber, dass wir Ihnen mit hoher Fachkompetenz und Qualität zur Seite.