IT-Prüfung und IT-Beratung
Die immer weiter zunehmende Digitalisierung bringt viele Vorteile hinsichtlich der Verfügbarkeit von Unterlagen oder auch der Verkürzung von Prozessdurchlaufzeiten. Beispielhaft sind hier die digitale Ablage sowie die weitgehend automatisierte Weiterverarbeitung von Dokumenten.
Um diese neuen Lösungen transparent darzustellen, nehmen Verfahrensdokumentationen einen immer höheren Stellenwert ein, wobei diese keineswegs nur eine Beschreibung der eingesetzten Softwarelösung, sondern vielmehr eine übergreifende Beschreibung des Zusammenspiels von Software, Hardware und der individuellen Prozesse, die eingerichtet sind, darstellt. Ein bedeutender Adressat dieser Verfahrensdokumentationen ist die Finanzverwaltung. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation wird als schwerwiegender Mangel angesehen, bei dem empfindliche Sanktionen drohen.
Unser Team verfügt in diesem Themenumfeld über langjährige Erfahrung und weiß, welche Besonderheiten aus steuerlicher Sicht zu berücksichtigen sind, damit die Verfahrensdokumentation zum einen „schlank“ ausgestaltet ist und zum anderen aber einer steuerlichen Prüfung solide standhält.