Steuerberatung
Strafermittlungsbehörden befassen sich nicht nur mit Fällen nicht erklärter Einkünfte wie z. B. Kapitalerträge. Auch Betriebsprüfungssachverhalte und Fälle der laufenden Umsatz- und Lohnbesteuerung können in den Fokus der Ermittler geraten und unter strafrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet und verfolgt werden.
Als Ihr Partner in allen Bereichen der Steuerberatung wissen wir, dass dieser Aspekt bei der laufenden Risikosteuerung und -kontrolle in Ihrem Unternehmen zwingend zu berücksichtigen ist. Wir unterstützen Sie und weisen Sie auf Schwachstellen und Verbesserungspotenzial hin und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.