Rechtsberatung
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch börsennotierte Gesellschaften und Konzerne umfassend im Personen- sowie im Kapitalgesellschaftsrecht. Unser Angebot reicht von der Klärung einzelner gesellschafts- und handelsrechtlicher wie auch konzernrechtlicher Fragen bis zur Umsetzung komplexer Strukturen. Wir gestalten und verhandeln gesellschaftsrechtliche Verträge wie Gesellschaftervereinbarungen, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsordnungen.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten im Bereich des Corporate Housekeeping, also z. B. bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Beschlussfassung verschiedener Gesellschaftsorgane. Insbesondere im Rahmen der Gestaltung und der Implementierung von Unternehmensverträgen (z. B. Ergebnisabführungsverträgen), der Begründung von Organschaften, der Einräumung stiller Beteiligungen oder der Begründung innovativer Finanzierungsstrukturen ermöglicht unser interdisziplinärer Beratungsansatz zielorientierte Ergebnisse aus einem Guss.