Rechtsberatung
Der Begriff Family Office bezeichnet eine Gesellschaft, deren Zweck die Verwaltung des privaten Großvermögens einer Eigentümerfamilie ist.
Im Rahmen eines Family Office beraten wir Unternehmen, Privatpersonen und Stiftungen umfassend mit dem Ziel, dass die Strukturen ihrer Gesellschaft sowohl rechtlich als auch steuerlich und organisatorisch optimal gestaltet werden. Nur so ist sichergestellt, dass die individuell gesetzten Ziele der jeweiligen Eigentümerfamilie auch erreicht werden.