Steuerberatung
Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat sich mit Wirkung ab 1. Januar 2017 grundlegend geändert. Auf Antrag konnte die Umsetzung dieser Änderungen noch bis zum 31. Dezember 2020 aufgeschoben werden. Inzwischen wurde mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eine Verlängerung dieser Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen. Dennoch sollte die Umstellung auf die neue Rechtslage mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vorbereitet werden.
Mit der gesetzlichen Neuregelung findet eine Abkehr von der bisherigen Verknüpfung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft mit dem nach körperschaftsteuerlichen Krite-rien beurteilten Betrieb gewerblicher Art statt. Dadurch wird der Umfang der umsatzsteu-erbaren Leistungen der jPdöR in der Regel deutlich erweitert.
Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung der umsatzsteuerrelevanten Sachverhalte in Ihrer Organisation, bei der zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Einordnung dieser Sach-verhalte und beim Aufbau eines internen Kontrollsystems zur Sicherstellung der korrekten Abwicklung Ihrer künftigen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen.