Corporate Finance
Für die steuerrechtlichen Bewertungsanlässe nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gelten zunächst die Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Das darin geregelte vereinfachte Ertragswertverfahren kann wegen des fixierten Kapitalisierungsfaktors unter Umständen zu hohe Ergebnisse liefern. Deshalb kann es für Sie als Mandant vorteilhaft sein, ein Unternehmenswertgutachten nach IDW S 1 in Auftrag zu geben, etwa als Grundlage für Verständigungen mit dem Finanzamt.
Bei der Ermittlung von konzerninternen Verrechnungspreisen, insbesondere für Lieferungen oder Leistungen über nationale Grenzen hinweg (Transfer Pricing) kommen ebenso Methoden und Verfahren der Unternehmensbewertung zum Einsatz.
Ganz allgemein sind bei steuerlichen Gestaltungen Unternehmenswerte bzw. Auswirkungen von Gestaltungvarianten auf Unternehmenswerte regelmäßig als Entscheidungsgrundlage relevant.
Bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen können Gerichtsgutachten oder Schiedsgutachten um Unternehmenswert die Grundlage z.B. für die Bemessung eines Zugewinnausgleichs bilden.