Corporate Finance
Bei einer Indikativen Unternehmensbewertung handelt es sich um eine nach Arbeitsumfang und Berichterstattungsform reduzierte Unternehmensbewertung, welches sich methodisch allerdings nicht zu einem vollumfänglichen Unternehmenswertgutachten nach IDW S 1 unterscheidet. Das Bewertungsergebnis wird oft als Bandbreite dargestellt, was den indikativen Charakter besonders verdeutlicht.
Wird beispielsweise eine Bewertung nur für interne Adressaten (Geschäftsführung, Gesellschafter) und interne Zwecke (z.B. Bilanzierung, strategische (Vor-)Überlegungen, konzerninterne Transaktionen etc.) benötigt, kann auf ein Vollgutachten verzichtet werden. Der reduzierte Auftragsumfang wirkt sich für unsere Mandanten entsprechend budgetschonend aus.
Darüber hinaus kann sich bei einem längeren Strategie- und/oder Transaktionsprozess aus zeitökonomischen Gründen ein stufenweises Vorgehen anbieten. Dabei kann eine anfangs erstellte Indikative Bewertung in einer weiteren Projekt- oder Entscheidungsphase durch ergänzende und vertiefende Tätigkeiten in Richtung oder vollständig zu einem S 1-Gutachten ausgebaut werden.