Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Änderung der CSR Richtlinie
Neue Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD |
Aktuelle NFRD 2014/95/EU in Form des deutschen CSR-RUG |
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Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen: |
Mindestens 250 Arbeitnehmer |
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit Kapitalmarktorientierung und min. 500 Arbeitnehmern |
Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen |
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in Deutschland |
rd. 15.000 Unternehmen |
rd. 550 Unternehmen |
in Europa |
rd. 49.000 Unternehmen |
rd. 11.600 Unternehmen |
Anwendungszeitpunkt |
Voraussichtlich ab 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 |
Seit dem Geschäftsjahr 2018 |
Inhaltliche Berichtspflicht |
Wie bisher, jedoch ergänzt um:
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Verortung |
Ausschließlich im Lagebericht |
Lagebericht und / oder Geschäftsbericht |
Prüfungspflicht und Prüfungssicherheit |
Prüfungspflicht, zunächst mit gewisser Sicherheit, später mit hinreichender Sicherheit |
ausklammerbar |
Kostenlose Beratung
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